Steuerperiode
Eingaben Die Werte sind ohne Tausendertrennzeichen einzugeben.
+ Verkaufspreis CHF

Verkaufskosten CHF

= Veräusserungserlös CHF

Einstandswert CHF

Bauinvestitionen  * CHF

 
= Grundstückgewinn CHF

Erwerbsdatum (Grundbucheintrag)

 
Veräusserungsdatum (Grundbucheintrag)

 
Besitzesdauer

0 Jahre 0 Monate 0 Tage

Selbstgenutzte Wohnliegenschaft  **
(Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung)

ja    nein  
Steuerberechnung Die Steuerbeträge werden auf CHF ohne Rappen gerundet.
Steuerbarer Grundstückgewinn CHF

Steuerbarer Grundstückgewinn gerundet CHF

Steuersatz Ordentlich %

Reduktion Bauinvestitionen %

(maximal 30%)

Abzug Besitzesdauer %

(maximal 60%)
Effektive Steuerbelastung
(nach Anrechnung des Besitzdauerabzuges
und des Steuersatzes
%

Steuerbetrag CHF

Die Steuerberechnung erfolgt ohne Gewähr und hat keine Rechtswirkung.
Der Kanton Basel-Stadt erhebt bei Grundstücken und Liegenschaften, die in den Einwohnergemeinden Bettingen und Riehen gelegen sind, 2023: 50 Prozent der Grundstückgewinnsteuer. Der Steuerfuss für die kommunale Grundstückgewinnsteuer für Grundstücke in den Einwohnergemeinden beträgt für Bettingen 2023: 40 Prozent und für Riehen 2023: 50 Prozent.
*

Bei Bauinvestitionen wird der Steuersatz verhältnismässig reduziert. Der Steuersatz ermässigt sich durch Bauinvestitionen höchstens auf 30 Prozent.

**

Bei Gewinnen aus selbstgenutzten Wohnliegenschaften wie Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen beträgt der Steuersatz unabhängig von der Besitzesdauer 30 Prozent.

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